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   BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88   

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https://dejure.org/1988,8490
BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88 (https://dejure.org/1988,8490)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1988 - 2 B 2.88 (https://dejure.org/1988,8490)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1988 - 2 B 2.88 (https://dejure.org/1988,8490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Ablehnung eines Feststellungsinteresses wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88
    Aus den dargelegten Gründen scheidet auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - (NJW 1986, 1826 ff.) aus, nach dem von "offensichtlicher Aussichtslosigkeit" nur gesprochen werden könne, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar sei, daß der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88
    Ohne Erfolg rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 95) ab, wonach bei der Prüfung des Feststellungsinteresses gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die Erfolgsaussichten eines Haftungsprozesses nicht schlechthin geprüft werden dürften, sondern nur, ob ein Amtshaftungsprozeß "offensichtlich" aussichtslos sei; selbst die Wahrscheinlichkeit eines Mißerfolges im Amtshaftungsprozeß genüge nicht, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit zu versagen.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88
    Solche Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1988 - 2 B 2.88
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - 1 L 41/09

    Zum (Fortsetztungs-)Feststellungsinteresse im Falle einer vormaligen Klage eines

    Von "offensichtlicher Aussichtslosigkeit" ist dabei dann auszugehen, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadens- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1988 - Az.: 2 B 2.88 -, zitiert nach [...] [m.w.N.] ).
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